Reformacion der [St]at Franckenfort [a]m Meine des heilgen Romischen Richs Camer a o 1509, 1509

List of thumbnails

< >
1
1
2
2
3
3 (II)
4
4
5
5 (III)
6
6
7
7 (IIII)
8
8
9
9 (V)
< >
page |< < (IIII) of 104 > >|
7IIII
Frankfurter Reformation 1, 8
Es sol auch der antwurter von der zeit an des gepots eyniche prescription oder verierunge nit gebruchen / sunder die Citation sol die prescription hiemit interrumpiren.
Frankfurter Reformation 1, 9
Wann sich auch begibt das ein burger mit einem frembden / oder ein frembder mit einem andern frembden / vmb sachen willen so sich hie zuo Franckenfurt begeben / oder aber an andern enden erhaben vnd contrahirt / das bezalunge hie zu Franckenfurt geschehen sol / vnd der gleichen fellen jm rechten anstünden vnd zuofielen / vnd der selbig personlich jnn der statt Franckenfurt betretten erfunden vnd ankommen würde / Dieselben sollen vff eynig Citation oder fürgebott ann gericht erscheynen.
Frankfurter Reformation 1, 10
Vnd so in solchem fürgebott durch den Cleger an den antwurter sich an recht zu stellen bestant vnd caution begert würde. Wo dan der antwurter
solch recht in eygener person versteen wil /
So sol er schuldig vnd pflichtig sein bürgen zu setzen / sein leib vnd persone vff den fürgebotten gerichtstag ann recht zu stellen / also doch das er der selben sachen rechtlichen
vßwarten wölle. So aber der antworter bürgen zuhaben oder zu setzen nit vermöcht /
vnd dem Cleger nichts gestendig were / So solt der richter wie von alter her / gelübd von jm nemen sich jns gericht zustellen Wo aber der beclagt oder bekommert / der schuld oder clag gestendig were / so solt er dem Cleger gnuogsam versicherung thuon / oder zu schloß geen.
Frankfurter Reformation 1, 11
So aber der antworter solch recht jn eygner persone nit / sunder durch einen anwalt versteen vnd vertretten wölle / alßdann solt der antworter caution iudicatum solui / wie sich in recht gebürt / für seinen anwalt zethuon
schuldig vnd pflichtig sein.
Frankfurter Reformation 1, 12
Wo aber die selben in eygener person hie in der Statt Franckenfurt nit betretten oder ankomen möchten werden / vnd doch sundere güttere

Text layer

  • Dictionary

Text normalization

  • Original

Search


  • Exact
  • All forms
  • Fulltext index
  • Morphological index