Specklin, Daniel, Architectvra von Vestungen wie die zu vnsern Zeiten an Stätten, Schlössern vnd Claussen zu Wasser, Land, Berg vnd Thal mit ihren Bollwercken Caualiren, Streichen, Gräben vnd Läuffen mögen erbawet...

Table of contents

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[51.] N. 6.
[52.] N. 7.
[53.] Das Dreitzchende Capitul. Auff was weiß vnd art ein Hauptbaw an flachen Linien/ damit er ſein ordination bekomme / ange-legt werden ſoll vnd mag.
[54.] Kupfferblat. N. 7.
[55.] Das Vierzehende Capitul. Wie vnd warumb von eitel Steinen/ auch von Stein vnd Erden / letſtlich von eitel Er-den zubawen iſt. Das 8. Kupfferblat LIT. G.
[56.] LIT. H.
[57.] LIT. I.
[58.] Das Fünffzehende Capitul. Von den Streichen wie die in jhren rechten maß ſollen gezogen/ angeor dnet vnd angelegt werden/vnd von derſelben gröſſe/ höhe vnd tieffe.
[59.] Das Sechtzchende Capitul. Vollfiert wie von Stein vnd lauter Erden zubawen ſcy/ vnd welches die beſten Werckſeyen. LIT. H.
[60.] LIT. I.
[61.] Das Sibenzehende Capitul. Wie die Bäw auß dem Grundriß auffgeführt vnd ins Werck geſetzt werden ſollen.
[62.] LIT. K.
[63.] Der Erſte Theyldiß Buchs/ Cap. 18. Das Achtzehende Capitul. Von den Bruſtwehren/ Caualieren vnd derſelben Stand auff dem Bollwerck.
[64.] LIT. L.
[65.] LIT. M.
[66.] LIT. N.
[67.] Das Neunzehende Capitul. Wie der Mittelwahl/Zwinger/Caualier/voneinem Bollwerck oder Streichen zum andern ſoll geordnet werden.
[68.] Das Zwäntzigſte Capitul. Von Waſſergräben/ wie vnd zu was end die vor den Bollwercken vmb ein Veſtung zu ordnen.
[69.] Das Eyn vnd zwäntzigſte Capitul. Wie die vndern Läuff/ Streichen vnd Außfäll georduet werden ſollen. Das Kupfferblat. N. 9.
[70.] N. 20.
[71.] N. 21.
[72.] N. 22.
[73.] N. 23.
[74.] Das Zwey vnd zwäntzigſte Capitul. Was ein Wehr/ ſo alſo gebawen/ für nutz auff jhm habe/ auch für Gegenwehr thunkönne.
[75.] N. 24.
[76.] Kupfferblat. N. 10.
[77.] Das Drey vnd zwäntzigſte Capitul. Von Lauffgräben deren nutzbarkeyt/wie ein Feindt darein kommen/ auch jhme / mit der gegenwehr begegnet werden möge.
[78.] Das Vier vnd zwäntzigſte Capitul. Wann der Feind vber den Graben ſchantzt/ wie er gehindert vnd abgewendt/ auch ſolches geweh-ret mög werden.
[79.] Das Fünff vnd zwäntzigſte Capitul. Von Einbrechung/ Vndergraben/vnd Sprengen/ der Mauren/ Läuff vnd Wähl/ der Paſteyen.
[80.] Das Sechs vnd zwäntzigſte Capitul. Vom Sturm/ vnd wie die Gegenwehr an ſol-chen Wercken ſoll vnd kan fürgenommen werden/rz.
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            <s xml:id="echoid-s3218" xml:space="preserve">Deſſen nun zu beſſerm bericht will ich allein ein Veſtung von 8. </s>
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              erklärung.</note>
            mich nemmen / die allein vor ein Veſtung mög gerechnet werden / da kein Caſtell innen
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            gebawen ſey/vñ auß dem Centro ab vnd eintheylen/auff daß alles mög verſtanden werden/
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            es ſey von mindern auch mehrerm.</s>
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            <s xml:id="echoid-s3221" xml:space="preserve">Das aber in einer ſolchen newen Statt alles wol vnd recht möge angeordnet / vnd der
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            Baw vnd gantze Gemeinde erhalten / muß auff folgende vier hoch nothwendige Haupt-
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            ſtüct vnd ſachen geſehen/ vnd achtung gegeben werden.</s>
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          <note position="right" xml:space="preserve">1. Sacra.</note>
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            <s xml:id="echoid-s3225" xml:space="preserve">Zum andern/ auff die Juſtitia, vnd Handhabung derſelbigen.</s>
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          <note position="right" xml:space="preserve">3 Politica.</note>
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            <s xml:id="echoid-s3229" xml:space="preserve">Zum vierdten/ auff erhaltung der Munition/ Prouiandt/ vnd deſſen anhang.</s>
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          <note position="right" xml:space="preserve">4 Commeatus inſtru-
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          menta aliaq̃ bellica.</note>
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            <s xml:id="echoid-s3231" xml:space="preserve">Vnd wiewol ſolchs den auſſern Baw vnd Veſtung nicht angeht/ ſo kan doch ſolcher
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            nicht erhalten werden/ ohne gut Regiment/ Bürgerliche Wohnung/ vnd erhaltung der-
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            ſelbigen.</s>
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            <s xml:id="echoid-s3233" xml:space="preserve">Hierauff will ich kurtz/ was vngefährlichen in ſolchen Gebäwen muß vorgenoſñen
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            werden / bericht geben / wiewol ſolches nach gelegenheit der Ort / Zeit vnd Oberkeit ge-
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            mehrt/ auch gemindert mag werden.</s>
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            <s xml:id="echoid-s3235" xml:space="preserve">Wie häußliche Wohnungen / Gaſſen / Plätz / auch andere fürneme Gebäw inn
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            der Statt angeordnet werden/ damit alles recht gewendt/gegen vnd von den guten Win-
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            den/Sonn/Lufft vñ anderm ein jedes ligen ſoll/ hab ich ein achteckigen grundt/ in die Run-
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            dung verzeichnet/ damit es hernach nit viel diſputirens vnd erklärens nemme / woh mans
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            hinlegen ſolte / wie auß diſer Figur zuſehen / vnd will erſtlich den puncten was Gott vnd
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            das Kirchen Regiment betrifft/ fürnemmen/doch nur das fornemſt @rzehlen.</s>
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            <s xml:id="echoid-s3239" xml:space="preserve">Iſt die Kirch/deren Geſicht gewönlichen gegen Orient gekert wirdt / damit
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            das Gebett vnd anders gegen Morgen alter gewonheit nach gewendt werde. </s>
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            Chriſtus der Auffgang auß der höhe / item der Morgenſtern/ welches gnad vnd güte/ von
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            Auffgang/ biß zum Nidergang weret/ genennt wirdt/ vnd ſolche Ordnung vnd Beden-
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            cken iſt von alten in guter meynung alſo geordnet worden / wiewol deß Gerechten Gebett
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            kein Stell/Ze@t noch Ziel/ doch leßt mans bey dem alten brauch bleiben.</s>
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            <s xml:id="echoid-s3244" xml:space="preserve">Iſt der Kirchhoff hinden dran/ ob man das Volck dahin begraben wöll oder
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            vor dem Thor ein Gottes Acker ordnen/ſtehet zur Oberkeit/ vnd iſt allein ein ſolcher in der
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            Statt in der noth zugebrauchen/deßgleichen ob man die fürnemſten/ in die Kirchen legen
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            wolte/ ſolches wie gemelt / alles zu der Oberkeit vñ deren Ordnung/wie in gleichen mit den
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            Hohgerichten/ zu Frid vñ Feinds zeiten/ da nemlichen dieſelben auff Plätzen oder Märck-
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            ten/in Freidtszeiten aber für die Pforten auffgericht werden/zu dero Willkühr/ ſteht.</s>
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            damit man ſie bey der Kirchen/in zeit der noth/ mit Predigen / Sacrament reichen/ Kin-
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            dertauff/ Krancken beſuchen / vnd in Sterbensnöthen haben vnd finden mög.</s>
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            bringen l@iden mag anzurichten/ auch den Kirchendienern @hr vnderhaltung zugeben vnd
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            zubeſtellen wiſſen/ deſſen/ ich ordnung fürzuſchreiben mich nit belade/auch hieher nit ge-
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            hört. </s>
            <s xml:id="echoid-s3249" xml:space="preserve">Jedoch muß dz Kirchen Regiment alſo angeſtellt/ vnd in ſolcher ſchärffe ſein / das al-
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            Diebſtall/ dardurch Gott höchlich erzürnt wirdt/ mit dem Bann/ neben der Weltlichen
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            Oberkeit auch in der Kirchen geſtrafft/ der Sünder auch nach wahrer Rew vnd Buß/von
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            der Kirchen widerumb zu gnaden auffgenoſñen werde/ſonſt wirdt vnder dem Kriegsvolck/
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            in Beſatzungen ein Viehiſch leben entſtehen/woh die Kirch nicht ſo wol/als die Oberkeit/
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            jhr Straff vnd Bann handhaben wirde.</s>
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            gen dem Feind erhalten muß werden/allen Verrähtereien vñ anderm vorzukoſñen/ſo </s>
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