Reformacion der [St]at Franckenfort [a]m Meine des heilgen Romischen Richs Camer a o 1509
,
1509
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Frankfurter
Reformation
16
,
1
Dwyl
aber
nach
befestigung
des
kriegs
der
Cleger
Positiones
vnd
Artickell
/
daruff
der
beclagt
antwort
geben
sol
/
jm
rechten
fürtragenn
mag
/
so
folgt
hernach
von
demselbigen
.
Frankfurter
Reformation
16
,
2
Darumb
ist
zumercken
das
ein
Capittel
ist
ein
glidt
des
kriegs
in
jm
begreyffende
Positionem
vnd
Articulum
.
Frankfurter
Reformation
16
,
3
Aber
Position
ist
ein
teil
der
clage
/
in
jme
haltende
daruff
der
cleger
begert
von
beclagten
antwort
zuo
geben
vermittelst
seins
eydts
.
Frankfurter
Reformation
16
,
4
Articulus
aber
ist
ein
teil
der
clage
in
jme
begreiffende
das
jhene
das
der
Cleger
bybrengen
will
.
Frankfurter
Reformation
16
,
5
Deß
geleichen
mag
auch
der
Antwurter
sein
exceptiones
peremptorias
/
oder
andere
durch
Positiones
vnd
artickel
vbergeben
vnd
begeren
/
den
Cleger
zu
zwingen
gleycher
massen
daruff
antwort
zu
gebenn
wie
obsteet
/
vnd
jnen
die
by
zu
brengen
zuo
zelassen
.
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