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Frankfurter Reformation 16, 6
Frankfurter Reformation 16, 7
Es gescheen aber solche posiciones vor der bybrengunge / vff das der
jhene so solche positiones vbergibt / der bybrengung enthebt möge werden
/ durch bekentnüß des jhenen der daruff antwort geben sol / Dann
so die Posiciones durch den antwurter bekant werden / ist alßdann dem
Cleger on not die bey zubrengen.
jhene so solche positiones vbergibt / der bybrengung enthebt möge werden
/ durch bekentnüß des jhenen der daruff antwort geben sol / Dann
so die Posiciones durch den antwurter bekant werden / ist alßdann dem
Cleger on not die bey zubrengen.
Frankfurter Reformation 16, 8
Wann dan solche Posiciones durch die parthyen in recht gelegt vnd fürbracht werden / sollen alßdann Schultes vnnd Schöffen die besichtigen
/ ob sie zum handel dienstlich sein / vnd die so nit dienstlich seind verwerffen / vnd die so dienstlich sein zuo lassen. Vnd so dann die Posiciones
zuogelassen seind / so soll der Cleger die vermittelst seins eydts vbergeben
dieser meinung.
/ ob sie zum handel dienstlich sein / vnd die so nit dienstlich seind verwerffen / vnd die so dienstlich sein zuo lassen. Vnd so dann die Posiciones
zuogelassen seind / so soll der Cleger die vermittelst seins eydts vbergeben
dieser meinung.
Frankfurter Reformation 16, 9
Frankfurter Reformation 16, 10
Vnd so der Cleger solche Posiciones mittelst seines eydts vbergeben
hat / so sol der antworter vermittelst eins glychen eyts daruff antwort
geben / ob die selben posiciones / souil sein eygen that betreffen ware syen
oder nit / vnnd ob er glaube die ware sein oder nit / souil die ein frembde
that betreffen.
hat / so sol der antworter vermittelst eins glychen eyts daruff antwort
geben / ob die selben posiciones / souil sein eygen that betreffen ware syen
oder nit / vnnd ob er glaube die ware sein oder nit / souil die ein frembde
that betreffen.