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Frankfurter Reformation 16, 11
Frankfurter Reformation 16, 12
Es mögen auch die parthyen solche Posiciones vnnd antwurtung thuon vnnd fürbrengen durch sich selbs oder jre anweld / so ferre das die
selben dar zu gnuogsamen gewalt vnd vnderrichtung von den parthyen
haben / Vnd wiewol solche antworten gemeinlichen gescheen ehr vnd zuo
vor kuntschafft gefürt werden / so sol doch solche antworten nach der kuntschafft
auch zuogelassen werden / dwyl solich antwort ein glidt der bybrengung
ist.
selben dar zu gnuogsamen gewalt vnd vnderrichtung von den parthyen
haben / Vnd wiewol solche antworten gemeinlichen gescheen ehr vnd zuo
vor kuntschafft gefürt werden / so sol doch solche antworten nach der kuntschafft
auch zuogelassen werden / dwyl solich antwort ein glidt der bybrengung
ist.