38
Frankfurter Reformation 23, 0
Frankfurter Reformation 23, 1
Frankfurter Reformation 23, 2
Frankfurter Reformation 23, 3
Dwyl aber bißher vbung / burch / vnd gewonheit gewest / das vatter
vnd muoter einander in jrem testament sich geerbt / vnd jrer beyder kindere
darinn mit nichts bedacht haben / vnd aber solichs jm rechten vngemeß
erfunden wirt / Ordenen / setzen / vnd wöllen wir / das vatter oder
muoter / vnd andere von vffstygender Linien / so kinder in absteigender
linien haben / vnd Testament machen wöllen / das sie die selben kindere
jn jrem testament nach vermöge der recht zu erben machen / oder vß redlichen vrsachen jm rechten gegründt / im Testament vßgedruckt enterben sollen. Vnnd wo solichs wie obgemelt nit geschicht / so sol solch Testament
dem laster der nichtigkeit vnderworffen sein / vnnd kein crafft
oder macht haben.
vnd muoter einander in jrem testament sich geerbt / vnd jrer beyder kindere
darinn mit nichts bedacht haben / vnd aber solichs jm rechten vngemeß
erfunden wirt / Ordenen / setzen / vnd wöllen wir / das vatter oder
muoter / vnd andere von vffstygender Linien / so kinder in absteigender
linien haben / vnd Testament machen wöllen / das sie die selben kindere
jn jrem testament nach vermöge der recht zu erben machen / oder vß redlichen vrsachen jm rechten gegründt / im Testament vßgedruckt enterben sollen. Vnnd wo solichs wie obgemelt nit geschicht / so sol solch Testament
dem laster der nichtigkeit vnderworffen sein / vnnd kein crafft
oder macht haben.
Frankfurter Reformation 23, 4
Es sall auch in den müterlichen vnd von vffstygender frauwlichen
linien Testamenten die pretericion vnd vorgehunge / als so der kindere
jm Testament nit gedacht wirt nit anders crefftig sein / Es geschee dann
mit vßgedruckter vrsach jm rechten gegrünt vnd zuogelassen / wie dann
oben von enterbung vßgedruckt vnd gemelt wirt.
linien Testamenten die pretericion vnd vorgehunge / als so der kindere
jm Testament nit gedacht wirt nit anders crefftig sein / Es geschee dann
mit vßgedruckter vrsach jm rechten gegrünt vnd zuogelassen / wie dann
oben von enterbung vßgedruckt vnd gemelt wirt.