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Frankfurter Reformation 27, 0
Frankfurter Reformation 27, 1
Zum ersten / wo man vnd weib in der ehe ligende gütter / oder die gütter
so für ligendt guot geacht wirt / sampt oder jre eins jn sunderheit / vß
einem tittel Lucratiuo oder oneroso / das ist durch einen gewinnenden /
oder beschwerenden tittel vß aller hantirung wie die namen haben / das
gelt sey jre eins oder jre beyder vberkommen / setzen vnd ordenen wir dz
solchs beyder elüten gemein sein sol.
so für ligendt guot geacht wirt / sampt oder jre eins jn sunderheit / vß
einem tittel Lucratiuo oder oneroso / das ist durch einen gewinnenden /
oder beschwerenden tittel vß aller hantirung wie die namen haben / das
gelt sey jre eins oder jre beyder vberkommen / setzen vnd ordenen wir dz
solchs beyder elüten gemein sein sol.
Frankfurter Reformation 27, 2
Jtem so dann vnder elüten eins mit tode ab geet / sollen solche güttere
der massen wie yetzo erlut erobert / wo kinder in leben weren / der eygenthumb
halb vff die kinder / vnd der eygenthumb des andern halben teils
vff das letstlebende fallen vnd ersterben / Doch dem letstlebenden vsumfructum
an der kinder teil für behalten.
der massen wie yetzo erlut erobert / wo kinder in leben weren / der eygenthumb
halb vff die kinder / vnd der eygenthumb des andern halben teils
vff das letstlebende fallen vnd ersterben / Doch dem letstlebenden vsumfructum
an der kinder teil für behalten.