Frankfurter Reformation 27, 10
Zum vierden so man vnd weib jre eins allein hantirung oder kauffhandel
triben / vnd vß dem selben handel etwas gewynnen oder erobern
würden / solchs sol auch nicht gemein / sunder allein des hantirers sein /
Es were dan das die hantwercks lüt die zuo jrer noturfft kauffen / in irem
vnd zuo irem hantwerck zugebruchenn / das alles soll gemein sein. Hette aber ein man oder die frauw dar neben dem hantwerck ein handel / das
sal wie obsteet nit gemein sein.
triben / vnd vß dem selben handel etwas gewynnen oder erobern
würden / solchs sol auch nicht gemein / sunder allein des hantirers sein /
Es were dan das die hantwercks lüt die zuo jrer noturfft kauffen / in irem
vnd zuo irem hantwerck zugebruchenn / das alles soll gemein sein. Hette aber ein man oder die frauw dar neben dem hantwerck ein handel / das
sal wie obsteet nit gemein sein.
Frankfurter Reformation 27, 11