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Frankfurter Reformation 34, 1
Frankfurter Reformation 34, 2
Vnd aber die keyserlichen recht solche alt recht in den fellen de duobus
reis geendert vnd abgethan haben / So ordenen vnnd wellen wir / das
die selben nuwe constitucion den selben gegeben / hinfür in vnser stat gehalten
sol werden / So sich einer der im rechten gebruchen vnd fürwenden
will / Es were dann das sich einer solch fryheit mit vßgedruckten worten
verziehen hette.
reis geendert vnd abgethan haben / So ordenen vnnd wellen wir / das
die selben nuwe constitucion den selben gegeben / hinfür in vnser stat gehalten
sol werden / So sich einer der im rechten gebruchen vnd fürwenden
will / Es were dann das sich einer solch fryheit mit vßgedruckten worten
verziehen hette.