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Frankfurter Reformation 41, 11
Es sol auch vnser gerichtschryber als bald als ein exception zum byvrteil
dienende fürbracht wirt / dem Aduocaten oder den Schöffen offenbaren
/ vff das die Schöffen sich erkennen mögen / ob solich Exception
fürtreglich sey oder nit / vnd so sie fürtreglich ist / sol sie zuogelassen werden
Wo sie aber nit fürtreglich ist / sol sie verworffen / vnd durch Schultes
vnd Schöffen jnterloquirt vnd geurteilt werden / die selb nit angesehen
fürther zu handeln wie recht ist.
dienende fürbracht wirt / dem Aduocaten oder den Schöffen offenbaren
/ vff das die Schöffen sich erkennen mögen / ob solich Exception
fürtreglich sey oder nit / vnd so sie fürtreglich ist / sol sie zuogelassen werden
Wo sie aber nit fürtreglich ist / sol sie verworffen / vnd durch Schultes
vnd Schöffen jnterloquirt vnd geurteilt werden / die selb nit angesehen
fürther zu handeln wie recht ist.
Frankfurter Reformation 41, 12
Wo dann vff solche zuogelassen exception ein rechtsatz geschicht / daruß
ein byurteil folgt / sol vnser gerichtschryber alßbald die acta vberliebern
vff das die sachen fürderlichen zu vßtrag kommen mögen.
ein byurteil folgt / sol vnser gerichtschryber alßbald die acta vberliebern
vff das die sachen fürderlichen zu vßtrag kommen mögen.
Frankfurter Reformation 41, 13
So dann Schultes vnd Schöffen ein byurtel geben haben / vnnd eyniche
parthy dilacion begert zubedencken solche vrteil anzunemen oder
nit / sol jnen solch dilacion nit gegeben werden / sunder Refutatory apostoli
gegeben vnd gesagt werden fürther jm handel zu procediren / dwyl
solche appellaciones jm rechten nit zuogelassen werden / wie dann hernach de appellacionibus erfunden wirt.
parthy dilacion begert zubedencken solche vrteil anzunemen oder
nit / sol jnen solch dilacion nit gegeben werden / sunder Refutatory apostoli
gegeben vnd gesagt werden fürther jm handel zu procediren / dwyl
solche appellaciones jm rechten nit zuogelassen werden / wie dann hernach de appellacionibus erfunden wirt.