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Frankfurter Reformation 42, 0
De appellationibus.
Frankfurter Reformation 42, 1
Vff dz nit on vnderscheidt alle appellaciones freuelich beschehen / So
wöllen wir dz die appellaciones von byurteiln durch Schulteiß vnd Schöffen
nit sollen zuogelassen werden. Vnd ob yemants von solchen beyurteiln zu
appelliren vnderstünde / sollen dem selben apostoli refutatory gegeben / vnd
fürther jm handel procedirt werden / biß so lang durch den obern richter
solchs verbotten wirt. Es weren dann solche beyurteil / dauon die recht
zu appelliren zuolassen.
wöllen wir dz die appellaciones von byurteiln durch Schulteiß vnd Schöffen
nit sollen zuogelassen werden. Vnd ob yemants von solchen beyurteiln zu
appelliren vnderstünde / sollen dem selben apostoli refutatory gegeben / vnd
fürther jm handel procedirt werden / biß so lang durch den obern richter
solchs verbotten wirt. Es weren dann solche beyurteil / dauon die recht
zu appelliren zuolassen.
Frankfurter Reformation 42, 2
Wo aber die sach ein ende vrteil betrifft / so sollen solche appellaciones
zuogelassen werden / vnd durch Schultes vnd Schöffen apostoli reuerentiales
gegeben werden / mit den oder der gleichen worten der Königlichen
Maiestat / oder dem Chamergericht zu eren / lassen wir die appellacion
zuo / vnd geben dir apostolos reuerentiales / welche aposteln die Schöffen bynnen dryssig tagen nach vermöge der rechten geben sollen.
zuogelassen werden / vnd durch Schultes vnd Schöffen apostoli reuerentiales
gegeben werden / mit den oder der gleichen worten der Königlichen
Maiestat / oder dem Chamergericht zu eren / lassen wir die appellacion
zuo / vnd geben dir apostolos reuerentiales / welche aposteln die Schöffen bynnen dryssig tagen nach vermöge der rechten geben sollen.
Frankfurter Reformation 42, 3
Es mögen auch aposteln in schrifften gegeben werden in zwen wege / Der eyn / dz man acta pro apostolis gebe / vnd die appellacion zuo ende der acten in schrifften oder one schrifften geschehen geschrieben sollen werden Deß gleichen die form der gegeben aposteln.
Frankfurter Reformation 42, 4
Der ander weg durch ein missiue an die öberkeit geschickt / darinn Schultes
vnd Schöffen der öberkeit zu erkennen geben / wie A widder B in der
sachen appellirt habe / vnd genanter A jme apostolos zu geben begert habe
Dwyl wir aber jme apostolos reuerentiales gegeben han / so verkünden
wir euch solchs mit diser schrifft / vnnd schicken zu euwer Königlichen Maiestat hiemit den appellanten .
vnd Schöffen der öberkeit zu erkennen geben / wie A widder B in der
sachen appellirt habe / vnd genanter A jme apostolos zu geben begert habe
Dwyl wir aber jme apostolos reuerentiales gegeben han / so verkünden
wir euch solchs mit diser schrifft / vnnd schicken zu euwer Königlichen Maiestat hiemit den appellanten .