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Frankfurter Reformation 42, 5
Wo aber apostoli refutatory gegeben werden sollen / soll es mit disem oder der gleichen worten gescheen / dwyl die recht freuelich oder muotwillige appellacion it zuolassen / So geben wir die apostolos refutatorios / vnd geben der appellacion kein stat.
Frankfurter Reformation 42, 6
Es sollen auch alle die jhenen die von byurteiln appellirn wöllen / in den
fellen darinn die appellaciones zuogelassen werden in schrifften appelliren
sunst sol solche appellacion nit zuo gelassen werden / Auch in der selbenn
appellacion vrsach seiner beschwernüß fürbrengen.
fellen darinn die appellaciones zuogelassen werden in schrifften appelliren
sunst sol solche appellacion nit zuo gelassen werden / Auch in der selbenn
appellacion vrsach seiner beschwernüß fürbrengen.
Frankfurter Reformation 42, 7
Wo aber yemants von haubt vnnd ende vrteiln appelliren würde / mage er solchs thuon one schrifften / doch alßbalde nach gesprochener vrteil
/ dwyl vnd die Schöffen noch zuo gericht sitzen.
/ dwyl vnd die Schöffen noch zuo gericht sitzen.
Frankfurter Reformation 42, 8
Wo er aber den selben gerichts tag bey sitzendem gericht möntlich wie
jtzt erlut nit appellirt hette / vnd doch appelliren wolt / so sol solch appellation
jnwendig zehen tagen darnach in schrifften gescheen / vnd dem eltern
Burgermeister so nit gericht were verkündt werden.
jtzt erlut nit appellirt hette / vnd doch appelliren wolt / so sol solch appellation
jnwendig zehen tagen darnach in schrifften gescheen / vnd dem eltern
Burgermeister so nit gericht were verkündt werden.
Frankfurter Reformation 42, 9
Wo auch yemants appellirt hette / vnd solcher appellacion zuo gesatzter
zeit nit nach queme / so mag der appellatus nach verlauffen der selbenn
zeit zuo Schultes vnd Schöffen kommen / vnd bitten ime ein ladung zuo geben /
den widerteil zu zitiren / dz er fürbreng seinen fleiß der volfürung halb / der gethanen appellacion / vnd wo er dz nit thet / alßdann zu erkennen dz solch appellacion
verloschen vnd desert sey / vnd die vrteil vollenstreckt sol werden / Darüber
auch schultes vnd schöffen pronuncieren vnd erkennen sollen mit den worten
Wir erkennen die appellacion desert / vnd dz die vrteil volstreckt sol werden.
zeit nit nach queme / so mag der appellatus nach verlauffen der selbenn
zeit zuo Schultes vnd Schöffen kommen / vnd bitten ime ein ladung zuo geben /
den widerteil zu zitiren / dz er fürbreng seinen fleiß der volfürung halb / der gethanen appellacion / vnd wo er dz nit thet / alßdann zu erkennen dz solch appellacion
verloschen vnd desert sey / vnd die vrteil vollenstreckt sol werden / Darüber
auch schultes vnd schöffen pronuncieren vnd erkennen sollen mit den worten
Wir erkennen die appellacion desert / vnd dz die vrteil volstreckt sol werden.
Frankfurter Reformation 42, 10
Jtem von solchen vrteiln sol auch nit appellirt werden / vnd ob appellirt
würde / apostoli refutatory gegeben / vnd zu vollstreckung der vrteil
procedirt werden.
würde / apostoli refutatory gegeben / vnd zu vollstreckung der vrteil
procedirt werden.