87
Frankfurter Reformation 46, 5
Frankfurter Reformation 46, 6
Frankfurter Reformation 46, 7
Jtem wo auch ein fürsprech als Cleger oder als antwurter von wegen viler personen / ein sach jm rechten versteen würde / Sollen die selben vil personen alle für ein persone geachtet / vnd dem selben fürsprechen sein
belonunge als von einer personen gegeben / Auch der gleichen mit dem
jnschryb gelt gehalten werden.
belonunge als von einer personen gegeben / Auch der gleichen mit dem
jnschryb gelt gehalten werden.
Frankfurter Reformation 46, 8