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Frankfurter Reformation 48, 0
Juramentum veritatis.
Frankfurter Reformation 48, 1
Jch .N. schwere das die jngelegten posiciones / souil die meyn eygen
that betreffen / war sein / Vnd souil die ein frembde that betreffen / das
jch gleub die war sein.
that betreffen / war sein / Vnd souil die ein frembde that betreffen / das
jch gleub die war sein.
Frankfurter Reformation 48, 2
Vnd so der Cleger posiciones mittelst seins eydts vbergeben hatt / so
sol der antwurter vermittelst eins glychen eydts daruff antwurt zu geben
verbunden sein / jn massen obgeschryben steet / Es were dann das es
solche sach were / das der antwurter nach vermöge der recht vnd der gelarten
vermittelst seins eyts antwurt zu geben nit schuldig were.
sol der antwurter vermittelst eins glychen eydts daruff antwurt zu geben
verbunden sein / jn massen obgeschryben steet / Es were dann das es
solche sach were / das der antwurter nach vermöge der recht vnd der gelarten
vermittelst seins eyts antwurt zu geben nit schuldig were.
Frankfurter Reformation 48, 3
Es mögen die parthyen solch posiciones vnd antwurt thuon vnd fürbrengen
durch sich selbt oder jre anwelde / So ferre das die selben darzuo
gnuogsamen gewalt vnd vnderrichtung von den parthyen haben.
durch sich selbt oder jre anwelde / So ferre das die selben darzuo
gnuogsamen gewalt vnd vnderrichtung von den parthyen haben.