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Frankfurter Reformation 52, 0
Jnschryb gelt so an dem gericht
gefordert vnd gegeben werden solt.
gefordert vnd gegeben werden solt.
Frankfurter Reformation 52, 1
Jtem setzen / ordenen / vnnd wöllen die Schöffen des Reichs gericht
alhie zu Franckenfurt / damit nyemant vber gewonlich belonunge / so
von alter her kommen / vnd gewonheit gewest ist vbernommen / sunder gehalten
werden sol / wie stückwyß vnnd vnderschidlich hernach geschriben
folget.
alhie zu Franckenfurt / damit nyemant vber gewonlich belonunge / so
von alter her kommen / vnd gewonheit gewest ist vbernommen / sunder gehalten
werden sol / wie stückwyß vnnd vnderschidlich hernach geschriben
folget.
Frankfurter Reformation 52, 2
Jtem sol man von einem erkentnüß / so einer jn das gerichts buoch oder
offentlich vor gericht thuot acht alte Franckfurter heller jn zu schryben /
vnd dem das erkentnüß geschicht sol nichts geben.
offentlich vor gericht thuot acht alte Franckfurter heller jn zu schryben /
vnd dem das erkentnüß geschicht sol nichts geben.
Frankfurter Reformation 52, 3
Jtem von einem vrteil so das vßgesprochen wirdet / sol der jhene für
den das vrteil geet acht alte heller zu jnschryb gelt geben / vnd der ander
teil nichts.
den das vrteil geet acht alte heller zu jnschryb gelt geben / vnd der ander
teil nichts.
Frankfurter Reformation 52, 4
Jtem ein jglicher clager / er thuo sein forderung durch sein fürsprechen
müntlich / oder lege sein clage oder libell jn schrifften jn / der sol geben acht
heller jn zu schryben / vnd der widderteil nichts.
müntlich / oder lege sein clage oder libell jn schrifften jn / der sol geben acht
heller jn zu schryben / vnd der widderteil nichts.
Frankfurter Reformation 52, 5
Jtem von einem jglichen termyne / tam Substanciali quam accidentali
/ so der Clager oder Antwurter gerichtlich handelt / Es sey möntlich
oder jn schrifften / es seyen exceptiones / replica / duplica / interrogatoria etc.
acht heller jn zu schryben gefordert vnd genommen werden der das jnlegt.
/ so der Clager oder Antwurter gerichtlich handelt / Es sey möntlich
oder jn schrifften / es seyen exceptiones / replica / duplica / interrogatoria etc.
acht heller jn zu schryben gefordert vnd genommen werden der das jnlegt.