30
Frankfurter Reformation 18, 12
Frankfurter Reformation 18, 13
Frankfurter Reformation 18, 14
Frankfurter Reformation 18, 15
Es mögen auch solche brieff dar nach vnnd vor Conclusion / das ist
vor beschluß der sachen jngelegt werden / doch das der oder die so solche
brieff der massen jnlegen vnd gebruchen wolten / ein eydt zu gott vnnd
den heiligen solten schweren / dz sie solche brieff geuerlichen / oder aber die
wider parthy dar durch jn wyter costen zu füren nit hinderhalten hetten.
vor beschluß der sachen jngelegt werden / doch das der oder die so solche
brieff der massen jnlegen vnd gebruchen wolten / ein eydt zu gott vnnd
den heiligen solten schweren / dz sie solche brieff geuerlichen / oder aber die
wider parthy dar durch jn wyter costen zu füren nit hinderhalten hetten.
Frankfurter Reformation 18, 16