40
für Schultes vnd Schöffen kommen solch Testament anzeigen / vnd
vmb beseßs der selben gütere zugeben bitten sol. Wo dann solch Testament
nit Vicirt cancellirt etc. funden würde / soll dem selben erben beseßs
der selbigen güttere gegeben werden / doch das er glob den gesipten erben
/ so ab intestato vermeinen erbe zu sein vor Schultes vnd Schöffe darumb vnd deßhalb des rechtens zu sein.
für Schultes vnd Schöffen kommen solch Testament anzeigen / vnd
vmb beseßs der selben gütere zugeben bitten sol. Wo dann solch Testament
nit Vicirt cancellirt etc. funden würde / soll dem selben erben beseßs
der selbigen güttere gegeben werden / doch das er glob den gesipten erben
/ so ab intestato vermeinen erbe zu sein vor Schultes vnd Schöffe darumb vnd deßhalb des rechtens zu sein.
Frankfurter Reformation 23, 10