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Frankfurter Reformation 44, 5
Es sol auch hin für kein pfant vffgebotten werden / es sey dann das
vorhin die heupt sach darumb das pfandt gegebenn ist gerechtfertiget
werde / vnd alßdann in der execution erst die vffbietung geschehen / Vnd
sol alßdan mit verkeuffung solcher pfand gehalten werden wie obstett.
vorhin die heupt sach darumb das pfandt gegebenn ist gerechtfertiget
werde / vnd alßdann in der execution erst die vffbietung geschehen / Vnd
sol alßdan mit verkeuffung solcher pfand gehalten werden wie obstett.
Frankfurter Reformation 44, 6
Wo aber solchs durch yemants vberfaren vnd nit gehalten würde / So sollen die vberfarer gestrafft werden vff ermessung des Rats / oder der jhenen so der Rat darzu verordenen wirt.