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Frankfurter Reformation 19
De attestationibus publicandis. Von offenbarung der zügen sage.
Vnd so dann die zügen also gehört / vnd ettlich brieff in gezügnüß wyß
jngelegt werden / sollen vff beger der parthyen jnen solcher zügen sage /
auch der jngelegten brieff oder instrument / abschrifft vnnd Copy gegeben
werden / jre noturfft dar gegen für zu brengen.
jngelegt werden / sollen vff beger der parthyen jnen solcher zügen sage /
auch der jngelegten brieff oder instrument / abschrifft vnnd Copy gegeben
werden / jre noturfft dar gegen für zu brengen.