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A. Prinzipielle Erwägungen zum Postulat der Relativität.
§ 1. Bemerkungen zu der speziellen Relativitätstheorie.
Der speziellen Relativitätstheorie liegt folgendes Postulat
zugrunde, welchem auch durch die Galilei-Newtonsche
Mechanik Genüge geleistet wird: Wird ein Koordinatensystem K
so gewählt, daß in bezug auf dasselbe die physikalischen Ge-
setze in ihrer einfachsten Form gelten, so gelten dieselben
Gesetze auch in bezug auf jedes andere Koordinatens ystem K',
das relativ zu K in gleichförmiger Translationsbewegung be-
griffen ist. Dieses Postulat nennen wir ,,spezielles Relativitäts-
prinzip“. Durch das Wort ,,speziell“ soll angedeutet werden,
daß das Prinzip auf den Fall beschränkt ist, daß K' eine gleich-
förmigeTranslationsbewegung gegen K ausführt, daß sich
aber die Gleichwertigkeit von K'
und K nicht auf den Fall
ungleichförmiger Bewegung von K' gegen K
Die spezielle Relativitätstheorie weicht also von der klas-
sischen Mechanik nicht durch das Relativitätspostulat ab,
sondern allein durch das Postulat von der Konstanz der
Vakuum-Lichtgeschwindigkeit, aus welchem im Verein mit
dem speziellen Relativitätsprinzip die Relativität der Gleich-
zeitigkeit sowie die Lorentztransformation und die mit dieser
verknüpften Gesetze über das Verhalten bewegter starrer
Körper und Uhren in bekannter Weise
Die Modifikation, welche die Theorie von Raum und Zeit
durch die spezielle Relativitätstheorie erfahren hat, ist zwar
eine tiefgehende; aber ein wichtiger Punkt blieb unangetastet.
Auch gemäß der speziellen Relativitätstheorie sind nämlich
die Sätze der Geometrie unmittelbar als die Gesetze über
die möglichen relativen Lagen (ruhender) fester Körper zu
deuten, allgemeiner die Sätze der Kinematik als Sätze, welche
das Verhalten von Meßkörpern und Uhren beschreiben. Zwei
hervorgehobenen materiellen Punkten eines ruhenden (starren)
Körpers entspricht hierbei stets eine Strecke von ganz be-
stimmter Länge, unabhängig von Ort und Orientierung des
Körpers sowie von der Zeit; zwei hervorgehobenen Zeiger-
stellungen einer relativ zum (berechtigten) Bezugssystem ruhen-
den Uhr entspricht stets eine Zeitstrecke von bestimmter Länge,
unabhängig von Ort und Zeit. Es wird sich bald zeigen, daß
die allgemeine Relativitätstheorie an dieser einfachen physika-
lischen Deutung von Raum und Zeit nicht festhalten kann.