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früheren Abhandlung über diesen Gegenstand1), welche zugleich
die einzuführenden Hypothesen einstweilen rechtfertigen
Jedem Molecüle einer Flüssigkeit oder einer in einer
Flüssigkeit gelösten Substanz komme eine gewisse Constante c
zu, sodass der Ausdruck für das relative Potential der Molecular-
kräfte zweier Molecüle, welche durch die ...1 und ...2
charakterisirt seien, lautet:
| (a) |
wobei (r) eine für alle Molecülarten gemeinsame Function
der Entfernung sei. Jene Kräfte sollen sich einfach super-
poniren, sodass der Ausdruck des relativen Potentiales von n
Molecülen die Form habe:
| (b) |
Wären speciell alle Molecüle gleich beschaffen, so erhielten
wir den Ausdruck:
| (c) |
Ferner sei das Wirkungsgesetz und das Verteilungsgesetz
der Molecüle so beschaffen, dass die Summen in Integrale
verwandelt werden dürfen, dann geht dieser Ausdruck über
N bedeutet dabei die Zahl der Molecüle in der Volumeneinheit.
Bszeichnet N0
die Anzahl der Molecüle in einem Gramm-
äquivalent, so ist N0/N = v
das Molecularvolumen der Flüssig-
keit, und nehmen wir an, dass ein Grammäquivalent zur Unter-
suchung vorliegt, so geht, wenn wir den Einfluss der Flüssig-
keitsoberfläche vernachlässigen, unser Ausdruck über
1) A. Eiustein, Ann. d. Phys. 4. p. 513. 1901.