Widerspruch steht, während Kurve I, die auf der Annahme
einer Nullpunktsenergie basiert, die Resultate der Messungen
in vorzüglicher Weise widergibt. Um festzustellen, welchen
Wert nach Formel (4) für die Grenze T = 0 annimmt,
schreiben wir (4) in folgender
Dann sieht man, daß für T = 0 nicht gleich Null werden
kann, da die rechte Seite dann gegen -1 konvergieren würde,
während auf der linken eine Potenz e steht. Es muß also
für lim T = 0 endlich bleiben, und zwar muß die rechte
Seite ebenso wie die linke gegen konvergieren, es muß
daher p0 - h 2 = 0 sein, falls wir mit 0 den Grenzwert
von für T = 0 bezeichnen. Es ist 0 = h 2 p. Im vor-
liegenden Falle ergibt sich 0 zu 11, 3.1012. Der Wert von
ändert sich zunächst auch sehr wenig mit steigender Tempe-
ratur; so ist bei 1020
abs. = 11, 4.1012, bei 1890 = 12, 3.1012 ,
bei 3230 = 14, 3.1012. Dies erklärt nun, weshalb Eucken
seine Messungen verhältnismäßig noch am besten durch die
einfache Einsteinsche Formel mit von der Temperatur un-
abhängigem (Kurve III, Fig. 2) darstellen konnte. Jedoch
sieht man, daß auch diese Formel, namentlich bei höheren
Temperaturen, versagt, abgesehen davon, daß ohne die An-
nahme der Nullpunktsenergie die Konstanz von völlig un-
verständlich bleibt. Man sieht also, daß die spezifische Wärme
des Wasserstoffs die Existenz einer Nullpunktsenergie wahr-
scheinlich macht, und es handelt sich nur noch darum, zu
prüfen, wie weit der spezielle Wert von h 2 als gesichert
anzusehen ist. Da nun in der folgenden Untersuchung über
das Strahlungsgesetz der Betrag der Nullpunktsenergie zu h
angenommen werden muß, haben wir die spezifische Wärme des
Wasserstoffs auch für diese Annahme berechnet (p = 5, 60.10-40,
Kurve IV, Fig. 2). Es ist ersichtlich, daß die Kurve bei
höheren Temperaturen zu steil und zu hoch ist. Andererseits
ist zu bemerken, daß bei Berücksichtigung der Geschwindig-
keitsverteilung unter den Molekülen die Kurve jedenfalls etwas
flacher ausfallen dürfte. Es ist demnach zwar unwahrschein-