Einstein, Albert. 'Die Plancksche Theorie der Strahlung und die Theorie der spezifischen Waerme'. Annalen der Physik, 22 (1907)

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sich der Beitrag des Gebildes zur molekularen spezifischen
Wärme nicht beträchtlich vom Werte 5,94, der auch aus der
bisher akzeptierten molekular-kinetischen Theorie sich ergibt;
je kleiner n ist, bei um so tieferen Temperaturen wird dies
bereits der Fall sein. Wenn dagegen (T/b n) < 0, 1, so trägt
das betreffende Elementargebilde nicht merklich zur spezifischen
Wärme bei. Dazwischen findet ein anfänglich rascheres, dann
langsameres Wachsen des Ausdruckes (8)

Aus dem Gesagten folgt zunächst, daß die zur Erklärung
der ultravioletten Eigenfrequenzen anzunehmenden schwin-
gungsfähige Elektronen bei gewöhnlicher Temperatur (T = 300)
zur spezifischen Wärme nicht merklich beitragen können; denn
die Ungleichung (T/b n) < 0, 1 geht für T = 300 über in die
Ungleichung c < 4, 8 m. Wenn dagegen ein Elementargebilde
die c > 4, 8 m erfüllt, so muß es nach dem Obigen
bei gewöhnlicher Temperatur zur spezifischen Wärme pro
Grammäquivalent nahezu den Beitrag 5,94

Da für die ultraroten Eigenfrequenzen im allgemeinen
c > 4, 8 m ist, so müssen nach unserer Auffassung jene Eigen-
schwingungen einen Beitrag zur spezifischen Wärme liefern,
und zwar einen um so bedeutenderen, je größer das betreffende c
ist. Nach Drudes Untersuchungen sind es die ponderablen
Atome (Atomionen) selbst, welchen diese Eigenfrequenzen zu-
zuschreiben sind. Es liegt also am nächsten, als Träger der
Wärme in festen Körpern (Isolatoren) ausschließlich die posi-
tiven Atomionen zu

Wenn die ultraroten Eigenschwingungsfrequenzen n eines
festen Körpers bekannt sind, so wäre also nach dem Gesagten
dessen spezifische Wärme sowie deren Abhängigkeit von der
Temperatur durch Gleichung (8a) vollkommen bestimmt. Deut-
liche Abweichungen von der Beziehung c = 5, 94 n wären bei
gewöhnlicher Temperatur zu erwarten, wenn der betreffende
Stoff eine optische ultrarote Eigenfrequenz aufweist, für welche
c < 4, 8 m; bei genügend tiefen Temperaturen sollen die spezifischen
Wärmen aller festen Körper mit sinkender Temperatur bedeutend
abnehmen. Ferner muß das Doulong-Petitsche Gesetz sowie
das allgemeinere Gesetz c = 5, 94 n für alle Körper bei genügend
hohen Temperaturen gelten, falls sich bei letzteren keine neuen
Bewegungsfreiheiten (Elektronionen) bemerkbar

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