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| (14) |
Ist eine Funktion undulatorischen Charakters, so wird
das Flächenintegral der rechten Seite unserer Gleichung keinen
dem Volum des Integrationsraumes proportionalen, überbaupt
keinen für uns in Betracht kommenden Beitrag leisten. In
diesem Falle kann also ein Integral von der
nur zur X-Komponente einen Beitrag
Bildet man nun die beiden Integrale, welche durch Ein-
setzen von a (Gleichung (9b)) in das in (12a) auftretende
Integral
entstehen, so ersieht man, daß das zweite dieser Integrale die
Gestalt der linken Seite von (14) hat, wobei = G0 grad ist.
Da dies tatsächlich eine Funktion undulatorischen Charakters
ist, welche zudem verschwindet, wenn grad an der Oberfläche
verschwindet, so kann nach (14) dies zweite Integral nur zur
X-Komponente von e einen in Betracht kommenden Anteil
liefern. Eine genauere Rechnung lehrt, daß dies zweite Inte-
gral gerade X-Komponente des ersten Integrales kompensiert.
Wir brauchen dies
nicht eigens zu beweisen, weil ex wegen
der Transversalität des Lichtes verschwinden muß. Vermöge
des soeben Gesagten folgt aus (12a) und (9b)
| (12b) |
Wir berechnen nun ey, indem wir in die zweite dieser Glei-
chungen aus Gleichung (13)