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Das Relativitätsprinzip führt in Verbindung mit den
Maxwellschen Gleichungen zu der Folgerung, daß die Träg-
heit eines Körpers mit dessen Energieinhalt in ganz bestimmter
Weise wachse bez. abnehme. Betrachtet man nämlich einen
Körper, der gleichzeitig nach zwei entgegengesetzten Richtungen
eine bestimmte Strahlungsenergie aussendet, und untersucht
man diesen Vorgang von zwei relativ zueinander gleichförmig
bewegten Koordinatensystemen aus1), von denen das eine
relativ zu dem Körper ruht, und wendet man auf den Vor-
gang -- von beiden Koordinatensystemen aus -- das Energie-
prinzip an, so gelangt man zu dem Resultat, daß einem
Energiezuwachs E des betrachteten Körpers stets ein Massen-
zuwachs E/V 2 entsprechen müsse, wobei V die Lichtgeschwin-
digkeit
Der Umstand, daß der dort behandelte spezielle Fall eine
Annahme von so außerordentlicher Allgemeinheit (über die Ab-
hängigkeit der Trägheit von der Energie) notwendig macht,
fordert dazu auf, in allgemeinerer Weise die Notwendigkeit
bez. Berechtigung der genannten Annahme zu prüfen. Ins-
besondere erhebt sich die Frage: Führen nicht andere spezielle
Fälle zu mit der genannten Annahme unvereinbaren Folge-
rungen? Einen ersten Schritt in dieser Hinsicht habe ich
letztes Jahr unternommen2), indem ich zeigte, daß jene An-
nahme den Widerspruch der Elektrodynamik mit dem Prinzip
von der Konstanz der Schwerpunktsbewegung (mindestens was
die Glieder erster Ordnung anbelangt)
Die allgemeine Beantwortung der aufgeworfenen Frage ist
darum vorläufig nicht möglich, weil wir ein vollständiges, dem
1) A. Einstein, Ann. d. Phys. 18. p. 639.
2) A. Einstein, Ann. d. Phys. 20. p. 627. 1906.