Einstein, Albert. 'Die Grundlagen der allgemeinen Relativitaetstheorie'. Annalen der Physik, 49 7 (1916)

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es scheint sich auch kein anderer Weg darzubieten, der ge-
statten
würde, der vierdimensionalen Welt Koordinatensysteme
so
anzupassen, daß bei ihrer Verwendung eine besonders
einfache
Formulierung der Naturgesetze zu erwarten wäre.
Es
bleibt daher nichts anderes übrig, als alle denkbaren1)
Koordinatensysteme
als für die Naturbeschreibung prinzipiell
gleichberechtigt
anzusehen. Dies kommt auf die Forderung

Die allgemeinen Naturgesetze sind durch Gleichungen aus-
zudrücken, die füralle Koordinatensysteme gelten, d. h. die
beliebigen Substitutionen gegenüberkovariant (allgemein ko-
variant) sind.

Es ist klar, daß eine Physik, welche diesem Postulat ge-
nügt
, dem allgemeinen Relativitätspostulat gerecht wird.
Denn
in allen Substitutionen sind jedenfalls auch diejenigen
enthalten
, welche allen Relativbewegungen der (dreidimen-
sionalen
) Koordinatensysteme entsprechen. Daß diese Forde-
rung
der allgemeinen Kovarianz, welche dem Raum und der
Zeit
den letzten Rest physikalischer Gegenständlichkeit nehmen,
eine
natürliche Forderung ist, geht aus folgender Überlegung
hervor
. Alle unsere zeiträumlichen Konstatierungen laufen
stets
auf die Bestimmung zeiträumlicher Koinzidenzen hinaus.
Bestände
beispielsweise das Geschehen nur in der Bewegung
materieller
Punkte, so wäre letzten Endes nichts beobachtbar
als
die Begegnungen zweier oder mehrerer dieser Punkte.
Auch
die Ergebnisse unserer Messungen sind nichts anderes
als
die Konstatierung derartiger Begegnungen materieller
Punkte
unserer Maßstäbe mit anderen materiellen Punkten
bzw
. Koinzidenzen zwischen Uhrzeigern, Zifferblattpunkten
und
ins Auge gefaßten, am gleichen Orte und zur gleichen
Zeit
stattfindenden

Die Einführung eines Bezugssystems dient zu nichts
anderem
als zur leichteren Beschreibung der Gesamtheit
solcher
Koinzidenzen. Man ordnet der Welt vier zeiträum-
liche
Variable x1, x2, x3, x4 zu, derart, daß jedem Punkt-
ereignis
ein Wertesystem der Variablen x1....x4 entspricht,
Zwei
koinzidierenden Punktereignissen entspricht dasselbe

1) Von gewissen Beschränkungen, welche der Forderung der ein-
deutigen
Zuordnung und derjenigen der Stetigkeit entsprechen, wollen
wir
hier nicht sprechen.

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