Furttenbach, Joseph von, Architectura martialis : das ist, Außführliches Bedencken, vber das, zu dem Geschütz vnd Waffen gehörige Gebäw ; darinnen für das Erste eygentlich zuvernemmen, In was gestalt ein wolgeordnetes Zeug- oder Rüst-Hauß, sampt deß Zeuges notwendigen Behaltnussen auffzubawen ; auch wie dasselbige mit Geschütz-Waffen, vnd Rüstungen solle außgestaffieret werde...